Bei längerer Vertragsbindung und vorzeitiger Kündigung müssen wir darauf bestehen, dass du uns die Abmeldebestätigung des Meldeamtes zuschickst. Damit können wir deinen Vertrag sofort auflösen. Ohne eine Abmeldebestätigung kann der Vertrag leider erst mit Ende der Vertragsbindung gekündigt werden.
Wenn ich aus meiner Wohnung ausziehe, gilt meine Vertragsbindung trotzdem?
Vor über 11 Monaten aktualisiert