Für den Einbau von intelligenten Messsystemen (IMS) ist der Messstellenbetreiber zuständig. Dies kann der grundzuständige oder ein frei gewählter wettbewerblicher Messstellenbetreiber sein. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind in den allermeisten Fällen spezialisierte Abteilungen deines Stadtwerks bzw. Stromnetzbetreibers.
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