Grundsätzlich kannst du deinem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) den Wunsch nach einem Smart Meter mitteilen. Dieser hat allerdings erst ab 1.1.2025 die Pflicht, diesem Wunsch auch nachzukommen, und zwar innerhalb von 4 Monaten. Es ist aber im Markt zu beobachten, dass viele Netzbetreiber/gMSBs langsam aufwachen und realisieren, dass sie auch vor 2025 schon anfangen sollten, die Prozesse einzuspielen, damit sie nicht überfordert sind, wenn es dann wirklich losgeht. Bei den gMSBs, die dies noch nicht auf dem Schirm haben, kann es nicht schaden, sie darauf hinzuweisen: der entsprechende Passus im Gesetz ist der §34 (2) 1.